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Private Krankenversicherung
Aktuelles Thema: Anbieter-Wechsel innerhalb der PKV

Was ist der Basis-Tarif?

Im Zuge der Gesundheitsreform sind die privaten Krankenkassen verpflichtet, ab dem 01.01.2009 einen Basistarif anzubieten. Leistungen und Umfang des Basistarifs sollen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, Wartezeiten und Risikozuschläge sind ausgeschlossen.

Der Basistarif steht allen Personen offen, die privat krankenversichert sind oder sein könnten, sowie allen Personen, die derzeit nicht krankenversichert sind. Eine Aufnahme in den Basistarif darf vom Versicherer nicht verweigert werden.

Die Prämien des Basistarifs richten sich nach Alter und Geschlecht des Versicherten und nicht nach Gesundheitszustand, Vorerkrankungen oder Einkommen. Sie dürfen den durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Private Krankenversicherungen im Vergleich

Wenn Sie einen Wechsel planen, dann sollten Sie nicht zu lange zögern,
denn in den Basistarif eines anderen Anbieters können Sie - von Härtefällen abgesehen - nur bis zum 30.06.2009 wechseln.

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Die private Krankenversicherung empfielt sich für Besserverdienende, Selbstständige und Freiberufler. In der privaten Krankenversicherung (PKV) richtet sich der Beitrag nach persönlichen Daten wie Alter und Geschlecht und nicht nach Ihrem Einkommen. Aber auch wenn sie sich nicht privat krankenversichern wollen oder können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Krankenzusatzversicherung Ihre gesetzlichen Leistungen aufzustocken. Wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Anbieter zu finden.

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