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Private Krankenversicherung
Aktuelles Thema: Anbieter-Wechsel innerhalb der PKV

Wer kann in den Basistarif wechseln?

Ab dem 01.01.2009 können alle Versicherten, die freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif einer privaten Krankenkasse wechseln.

Wenn Sie bereits privat krankenversichert sind, können Sie bis zum 30.06.2009 in den Basistarif eines jeden Anbieters wechseln. Wenn Sie über 55 Jahre alt sind oder die Versicherungsbeiträge nachweislich nicht mehr aufbringen können, können Sie auch nach dem 30.06.2009 noch in den Basistarif Ihres derzeitigen Versicherungsunternehmens wechseln.

Schließen Sie einen PKV-Vertrag nach dem 01.01.2009 ab, können Sie jederzeit in den Basistarif jedes beliebigen Unternehmens wechseln. Sind Sie derzeit ohne Krankenversicherung und waren bereits privat krankenversichert oder haben aufgrund Ihrer beruflichen Situation das Recht Mitglied der privaten Krankenversicherung zu werden, können Sie jederzeit dem Basistarif eines Anbieters Ihrer Wahl beitreten.
Private Krankenversicherungen im Vergleich

Wenn Sie einen Wechsel planen, dann sollten Sie nicht zu lange zögern,
denn in den Basistarif eines anderen Anbieters können Sie - von Härtefällen abgesehen - nur bis zum 30.06.2009 wechseln.

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Die private Krankenversicherung empfielt sich für Besserverdienende, Selbstständige und Freiberufler. In der privaten Krankenversicherung (PKV) richtet sich der Beitrag nach persönlichen Daten wie Alter und Geschlecht und nicht nach Ihrem Einkommen. Aber auch wenn sie sich nicht privat krankenversichern wollen oder können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Krankenzusatzversicherung Ihre gesetzlichen Leistungen aufzustocken. Wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Anbieter zu finden.

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