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Private Krankenversicherung
Aktuelles Thema: Anbieter-Wechsel innerhalb der
Privaten Krankenversicherung

Die Gesundheitsreform bringt ab 2009 bezüglich des Wechsels von einer privaten Krankenkasse zur anderen einige Änderungen mit sich.
Die wichtigsten sind:

Basistarif
Ab 01.01.2009 sind die privaten Krankenkassen verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, dessen Preis und Leistung mit den gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Die Beitragshöhe darf nur nach Alter und Geschlecht unterscheiden, Risikozuschläge sind ausgeschlossen.
Weitere Informationen zum Basistarif
Wer kann in den Basistarif wechseln?

Altersrückstellung
Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter können Sie Ihre Altersrückstellung mitnehmen. Dies gilt sowohl für einen Wechsel innerhalb eines Unternehmens, als auch für den Wechsel zu einem anderen Anbieter.
Weitere Informationen zur Altersrückstellung

Private Krankenversicherungen im Vergleich

Wenn Sie einen Wechsel planen, dann sollten Sie nicht zu lange zögern,
denn in den Basistarif eines anderen Anbieters können Sie - von Härtefällen abgesehen - nur bis zum 30.06.2009 wechseln.

Vertrauen Sie unseren empfohlenen Top-Anbietern!

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Schritt 1 von 2 - Angaben zum Versicherungswunsch
Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus:
Ambulante Behandlung:
Zahnbehandlung:
Selbstbeteiligung pro Jahr:
Was ist Ihnen besonders wichtig?
Wie sind Sie zur Zeit krankenversichert?


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Unseren Vergleichsrechnern liegen die aktuellsten Daten zugrunde.
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Ihre Angaben werden lediglich für Ihren persönlichen Vergleich verwendet.
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Die private Krankenversicherung empfielt sich für Besserverdienende, Selbstständige und Freiberufler. In der privaten Krankenversicherung (PKV) richtet sich der Beitrag nach persönlichen Daten wie Alter und Geschlecht und nicht nach Ihrem Einkommen. Aber auch wenn sie sich nicht privat krankenversichern wollen oder können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Krankenzusatzversicherung Ihre gesetzlichen Leistungen aufzustocken. Wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Anbieter zu finden.

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