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Die Gesundheitsreform bringt ab 2009 bezüglich des Wechsels von
einer privaten Krankenkasse zur anderen einige Änderungen mit sich.
Die wichtigsten sind:
Basistarif
Ab 01.01.2009 sind die privaten Krankenkassen verpflichtet, einen Basistarif anzubieten,
dessen Preis und Leistung mit den gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist.
Die Beitragshöhe darf nur nach Alter und Geschlecht unterscheiden, Risikozuschläge
sind ausgeschlossen.
Altersrückstellung
Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter können Sie Ihre Altersrückstellung
mitnehmen. Dies gilt sowohl für einen Wechsel innerhalb eines Unternehmens,
als auch für den Wechsel zu einem anderen Anbieter.
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